Wer trägt die CO₂-Kosten?

Seit 2023 werden die CO₂-Kosten zwischen Vermieter und Mieter aufgeteilt. Das Stufenmodell des CO2KostAufG entscheidet, wer wie viel zahlt.

Stand: 13.07.2026 · Geprüft von IX Company GmbH, Messdienstleister aus Burgau

Das Stufenmodell des CO2KostAufG

Das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) teilt die CO₂-Kosten anhand des CO₂-Ausstoßes pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr in ein zehnstufiges Modell ein. Je schlechter die energetische Qualität des Gebäudes, desto höher der Anteil des Vermieters.

Beispiel

Bei einem energetisch schlechten Gebäude kann der Vermieter bis zu 95 % der CO₂-Kosten tragen; bei einem sehr effizienten Gebäude trägt der Mieter den Großteil.

Wer berechnet die Aufteilung?

In der Regel übernimmt der Messdienstleister die Berechnung und weist Vermieter- und Mieteranteil direkt in der Heizkostenabrechnung aus.

Häufige Fragen

Gilt das auch für Wärmelieferung?

Ja, auch bei Wärmelieferung sind die CO₂-Kosten nach dem Stufenmodell aufzuteilen.

Woher kommen die CO₂-Daten?

Aus der Brennstoff- bzw. Wärmelieferungsrechnung, die die nötigen CO₂-Angaben enthalten muss.

Quellen

Weiterführend

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