Betriebskostenabrechnung erstellen lassen

Prüffähige Betriebs- und Nebenkostenabrechnung nach BetrKV – fristgerecht, transparent und auf Wunsch zusammen mit der Heizkostenabrechnung aus einer Hand.

Betriebskostenabrechnung nach BetrKV

Wir erstellen die Betriebs- und Nebenkostenabrechnung nach der Betriebskostenverordnung (BetrKV) – mit korrekten Umlageschlüsseln, prüffähigen Belegen und fristgerechter Erteilung nach § 556 Abs. 3 BGB.

Heiz- und Betriebskosten aus einer Hand

Heizkostenabrechnung und Betriebskostenabrechnung greifen ineinander. Wir liefern beides koordiniert – das spart Aufwand und vermeidet Widersprüche.

Fristen sicher einhalten

Die Abrechnung muss dem Mieter spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zugehen. Mit klaren Abläufen stellen wir die rechtzeitige Bereitstellung sicher.

Für Hausverwaltungen und einzelne Eigentümer

Ob großer Bestand oder einzelne vermietete Wohnung – wir erstellen die Betriebskostenabrechnung für Hausverwaltungen, WEG und einzelne Eigentümer.

Lieber selbst rechnen? Mit unserem kostenlosen Betriebskosten-Rechner verteilen Sie die kalten Betriebskosten je Mieter und laden ein fertiges PDF herunter – ohne Anmeldung, Ihre Daten bleiben im Browser. Für die rechtssichere Komplettabrechnung inklusive Heizkosten übernehmen wir.

Häufige Fragen

Welche Kosten sind umlagefähig?

Umlagefähig sind die in § 2 BetrKV genannten Betriebskosten, sofern sie im Mietvertrag wirksam vereinbart wurden.

Bis wann muss die Betriebskostenabrechnung vorliegen?

Spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums (§ 556 Abs. 3 BGB).

Rechnen Sie auch für einzelne Eigentümer ab?

Ja, auch für einzelne vermietete Eigentumswohnungen.

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