Messdienstleister für Neu-Ulm und den Landkreis
Neu-Ulm, Pfuhl, Ludwigsfeld, Senden, Weißenhorn, Illertissen: Die bayerische Seite der Donau betreuen wir von Burgau aus mit kurzen Wegen. Verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung nach Heizkostenverordnung, Betriebskostenabrechnung, CO₂-Kostenaufteilung und Rauchwarnmelder-Service – mit festem Ansprechpartner, der Ihre Liegenschaft kennt.
Funk-Messtechnik und monatliche Verbrauchsinfo
Funk-Heizkostenverteiler, Wasser- und Wärmemengenzähler liefern die Werte per Fernablesung – ohne Termine in den Wohnungen. Die unterjährige Verbrauchsinformation (UVI) ist inklusive.
Beide Seiten der Donau, ein Messdienst
Sie haben Objekte in Neu-Ulm und Ulm? Wir betreuen beide Städte gleichermaßen – Details zur Heizkostenabrechnung für Ulm und Neu-Ulm. Für Eigentümer, die von einem Großanbieter kommen: Wechsel in 4 Schritten ohne Abrechnungslücke, ein Überblick steht im Anbieter-Vergleich.
„Super Service, kompetente Umsetzung und absolut zufriedenstellend!"
— Jürgen Herold, Google-Rezension (5 Sterne)
Ihr Ansprechpartner
IX Company GmbH · Am Krautgarten 12a · 89331 Burgau
Telefon +49 8222 9653136 · info@ix-company.de
Standort auf Google Maps
Häufige Fragen
Sind Sie auch in Senden, Illertissen und Weißenhorn tätig?
Ja, wir betreuen den gesamten Landkreis Neu-Ulm – von Elchingen über Senden und Weißenhorn bis Illertissen. Von Burgau aus sind wir kurzfristig vor Ort.
Wer wartet die Rauchwarnmelder in Neu-Ulm?
In Bayern kann die Wartung dem Eigentümer oder – je nach Vereinbarung – dem Mieter obliegen. Wir übernehmen Montage und jährliche Prüfung nach DIN 14676 als Komplettservice, auf Wunsch per Funkferninspektion ohne Wohnungsbegehung.
Was kostet die Heizkostenabrechnung in Neu-Ulm?
Die jährliche Abrechnungsgebühr liegt in der Regel zwischen 50 und 70 Euro netto je Wohneinheit, zuzüglich Gerätemiete (Funk-Heizkostenverteiler in der Regel 13 bis 20 Euro netto pro Gerät und Jahr). Sie erhalten ein Festpreisangebot je Liegenschaft.
Übernehmen Sie bestehende Verträge und Geräte?
Eichkonforme Gerätebestände anderer Messdienste übernehmen wir in der Regel nahtlos – der Wechsel läuft ohne Abrechnungslücke.