Heizkostenabrechnung für die WEG

Verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung für Wohnungseigentümergemeinschaften – rechtssicher nach HeizkostenV, abgestimmt auf Verwalter und Jahresabrechnung.

Kaum ein Tagesordnungspunkt erzeugt in der Eigentümerversammlung so zuverlässig Diskussionen wie die Heizkosten: geschätzte Verbräuche, verpasste Ablesetermine, eine Abrechnung, die niemand nachvollziehen kann. Für Verwalter und Beirat heißt das Erklärungsnot – für die Gemeinschaft Streit. Mit einem Messdienst, der pünktlich vollständige Funkdaten liefert und prüffähige Einzelabrechnungen bereitstellt, verschwindet das Thema von der Tagesordnung.

Was Ihre WEG davon hat

  • Ruhe in der Versammlung: lückenlose Funkdaten statt Schätzungen – die Einzelabrechnung je Sondereigentum ist nachvollziehbar und belastbar.
  • Entlastung für den Verwalter: termingerechte, prüffähige Werte, die direkt in die Jahresabrechnung nach § 28 WEG einfließen.
  • Keine Wohnungstermine: Ablesung per Funk – niemand muss zu Hause sein, kein Schwarzes Brett voller Ableseankündigungen.
  • Gesetzliche Pflichten abgehakt: CO₂-Aufteilung, UVI und Eichfristen-Management laufen automatisch mit.

Heizkostenabrechnung WEG nach HeizkostenV

In der Wohnungseigentümergemeinschaft müssen die Heiz- und Warmwasserkosten verbrauchsabhängig abgerechnet werden. Wir liefern die Einzelabrechnungen je Sondereigentum passgenau für die WEG-Jahresabrechnung des Verwalters – mit korrektem Verteilerschlüssel aus Grund- und Verbrauchskosten. Für vermietete Eigentumswohnungen erstellen wir zusätzlich die Mieterabrechnung.

Abstimmung mit der WEG-Jahresabrechnung

Die Heizkostenabrechnung ist Teil der Gesamtabrechnung nach § 28 WEG. Wir stellen die Werte termingerecht und prüffähig bereit, sodass der Verwalter sie nahtlos in die Jahresabrechnung übernehmen kann – ohne Nachfragen, ohne Formatbrüche.

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Funkablesung ohne Begehung

Funk-Heizkostenverteiler und Zähler werden automatisch ausgelesen – ohne Wohnungstermine. Das vermeidet Schätzungen und Diskussionen in der Eigentümerversammlung. Nebeneffekt: Gerätestörungen fallen sofort auf, nicht erst zum Jahresende.

CO₂-Kostenaufteilung und UVI inklusive

Wir übernehmen die CO₂-Kostenaufteilung nach CO2KostAufG und die monatliche unterjährige Verbrauchsinformation (UVI) nach § 6a HeizkostenV – sie steht den Bewohnern zu, egal ob Mieter oder selbstnutzende Eigentümer. Ohne UVI droht ein Kürzungsrecht von 3 %.

Bestandsübernahme für die WEG

Wir übernehmen vorhandene Gerätebestände und Verträge anderer Messdienste und führen die Abrechnung der WEG nahtlos fort – bundesweit, mit Schwerpunkt Bayern und Schwaben. Auch die Umrüstung auf fernablesbare Geräte (Pflicht bis Ende 2026) planen wir als Beschlussvorlage-tauglichen Fahrplan für Ihre Versammlung.

Häufige Fragen

Was kostet die Heizkostenabrechnung?

Die jährliche Abrechnungsgebühr liegt in der Regel zwischen 50 und 70 Euro netto je Wohneinheit, zuzüglich Gerätemiete (Funk-Heizkostenverteiler in der Regel 13 bis 20 Euro netto pro Gerät und Jahr). Sie erhalten ein Festpreisangebot je Liegenschaft. Details: Was kostet eine Heizkostenabrechnung?

Worin unterscheidet sich die WEG-Heizkostenabrechnung von der Mietabrechnung?

Bei der WEG wird je Sondereigentum abgerechnet und in die Jahresabrechnung nach § 28 WEG integriert; bei vermieteten Einheiten kommt die Mieterabrechnung hinzu.

Können einzelne Eigentümer eine Mieterabrechnung erhalten?

Ja. Für vermietete Eigentumswohnungen erstellen wir zusätzlich die Mieterabrechnung.

Wer erhält die Abrechnungsdaten?

Der Verwalter erhält die prüffähigen Einzelabrechnungen und Belege termingerecht zur Jahresabrechnung.

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