Unterjährige Verbrauchs­information (UVI)

Monatliche Verbrauchsinfo für Bewohner ist Pflicht, sobald fernablesbare Messtechnik installiert ist – sonst drohen 3 % Kürzung. So erfüllen Sie § 6a HeizkostenV ohne Mehraufwand.

Stand: 13.07.2026 · Geprüft von IX Company GmbH, Messdienstleister aus Burgau

Seit der Novelle der Heizkostenverordnung gilt: Wo fernablesbare Heizkostenverteiler oder Zähler verbaut sind, müssen Mieter und Wohnungseigentümer jeden Monat über ihren Heiz- und Warmwasserverbrauch informiert werden – die unterjährige Verbrauchsinformation (UVI) nach § 6a HeizkostenV. Was als EU-Vorgabe zur Energieeinsparung begann, ist für Vermieter und Verwaltungen vor allem eines: eine monatlich wiederkehrende Pflicht, die sich manuell kaum wirtschaftlich erfüllen lässt. Die gute Nachricht: Mit Funkmesstechnik und automatisierter Bereitstellung läuft die UVI komplett im Hintergrund.

Wer ist zur UVI verpflichtet?

Verpflichtet ist der Gebäudeeigentümer bzw. die Vermieterseite – in der Praxis also private Vermieter, Hausverwaltungen, WEGs und Wohnungsunternehmen. Die Pflicht greift, sobald fernablesbare Ausstattung installiert ist. Und der Bestand zieht nach: Nicht fernablesbare Geräte müssen laut HeizkostenV bis zum 31.12.2026 nachgerüstet oder ersetzt werden. Die UVI-Pflicht erreicht damit in Kürze praktisch jedes zentral beheizte Mehrfamilienhaus.

Was muss die UVI enthalten?

§ 6a HeizkostenV verlangt mehr als einen nackten Zählerstand. Die monatliche Information muss ausweisen:

  • den Verbrauch des Vormonats für Heizung und Warmwasser,
  • einen Vergleich mit dem Vormonat und mit dem gleichen Monat des Vorjahres,
  • einen Vergleich mit dem Durchschnitt der Nutzer derselben Kategorie (z. B. vergleichbare Wohnungen im Gebäude).

Die Zustellung darf digital erfolgen – etwa über ein Online-Portal, in dem Bewohner ihre Werte jederzeit abrufen – oder klassisch in Papierform. Wichtig ist die monatliche Verfügbarkeit während der gesamten Heizperiode und darüber hinaus.

Was passiert bei Verstößen? Das 3-%-Kürzungsrecht

Wird die UVI nicht oder unvollständig bereitgestellt, dürfen Bewohner ihren Kostenanteil bei der Abrechnung um 3 Prozent kürzen (§ 12 HeizkostenV). Bei einer Liegenschaft mit 20 Wohneinheiten und durchschnittlichen Heizkosten kommt so schnell ein spürbarer Betrag zusammen – Jahr für Jahr. Dazu kommt der Streitaufwand: Ein einziger informierter Mieter genügt, und die fehlende UVI landet im Widerspruch zur Jahresabrechnung.

Warum die UVI manuell nicht funktioniert

Zwölfmal im Jahr Verbräuche erheben, je Nutzeinheit aufbereiten, Vergleichswerte berechnen und zustellen – für eine Verwaltung mit mehreren Liegenschaften ist das per Hand nicht leistbar. Die UVI ist deshalb der klassische Fall für den Messdienstleister: Die Daten entstehen ohnehin bei der Funkablesung, die Aufbereitung und der Versand lassen sich vollständig automatisieren.

So läuft die UVI mit IX Company

  • Automatische Datenbasis: Funk-Heizkostenverteiler und -Zähler liefern die Monatswerte ohne Wohnungsbegehung.
  • Alle Pflichtinhalte: Monatsverbrauch, Vormonats- und Vorjahresvergleich sowie der Vergleich mit vergleichbaren Wohnungen werden automatisch aufbereitet.
  • Digital oder per Post: Bewohner rufen ihre Werte im Online-Portal ab – wer nicht digital erreichbar ist, erhält die Information als Brief.
  • Für Sie ohne Mehraufwand: Als Eigentümer oder Verwaltung erfüllen Sie die gesetzliche Pflicht, ohne selbst eine Zahl anzufassen.

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Häufige Fragen

Ab wann gilt die UVI-Pflicht?

Sobald fernablesbare Messtechnik installiert ist. Nach dem Gerätetausch auf Funk beginnt die monatliche Informationspflicht sofort.

Gilt die Pflicht auch für WEGs und selbstnutzende Eigentümer?

Die UVI richtet sich an die Nutzer der Wohnungen. Auch in WEGs müssen die Bewohner – Mieter wie selbstnutzende Eigentümer – die monatliche Verbrauchsinformation erhalten.

Reicht ein Online-Portal als Zustellung?

Ja. Die HeizkostenV lässt die digitale Bereitstellung ausdrücklich zu, etwa über ein Portal mit monatlich aktualisierten Werten. Für Bewohner ohne Digital-Zugang bleibt der Postweg.

Was kostet die Nichterfüllung?

Bewohner dürfen ihren Kostenanteil um 3 % kürzen – zusätzlich drohen Widersprüche gegen die Jahresabrechnung und unnötiger Verwaltungsaufwand.

Meine Geräte sind noch nicht fernablesbar – was nun?

Dann greift die monatliche Pflicht noch nicht – aber die Nachrüstfrist Ende 2026 rückt näher. Wer den Gerätetausch jetzt plant, erledigt Umrüstung und UVI in einem Schritt. Wir übernehmen beides inklusive Übernahme bestehender Gerätebestände.

Quellen

Weiterführend

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