Wer heizt, soll zahlen – wer spart, soll davon profitieren. Genau das leisten Funk-Heizkostenverteiler: Sie erfassen die Wärmeabgabe an jedem einzelnen Heizkörper und liefern damit die Grundlage für eine verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung nach HeizkostenV. Für Sie als Eigentümer oder Verwaltung heißt das: keine Ablesetermine, keine Schätzwerte wegen verpasster Termine, keine Diskussionen über pauschale Verteilerschlüssel – und die gesetzliche Pflicht zur monatlichen Verbrauchsinformation ist gleich mit erledigt.
Was ein Funk-Heizkostenverteiler leistet
Elektronische Heizkostenverteiler nach EN 834 sitzen direkt am Heizkörper und messen dessen Wärmeabgabe. Jede Wohnung zahlt so nur den Anteil, den sie tatsächlich verursacht – heizkörpergenau statt nach grober Pauschale. Das schafft Transparenz gegenüber Mietern und reduziert Widersprüche gegen die Abrechnung, weil jeder Wert nachvollziehbar dokumentiert ist.
Ablesung ohne Termin und ohne Wohnungsbegehung
Die Funkvariante überträgt die Verbrauchswerte automatisch: entweder über ein fest installiertes Gateway im Gebäude oder per Walk-by, also im Vorbeigehen ohne Betreten der Wohnungen. Für Ihre Verwaltung entfällt die komplette Terminkoordination mit Mietern; verpasste Ablesungen und daraus folgende Schätzungen nach HeizkostenV gehören der Vergangenheit an. Welche Auslesevariante für Ihr Objekt sinnvoll ist, erklärt unser Ratgeber Funk oder Walk-by?
Pflichterfüllung inklusive: UVI nach § 6a HeizkostenV
Seit der Novelle der Heizkostenverordnung müssen Bewohner bei fernablesbaren Geräten monatlich über ihren Verbrauch informiert werden (unterjährige Verbrauchsinformation, § 6a HeizkostenV). Neu installierte Erfassungsgeräte müssen fernablesbar sein, fernablesbare Geräte zudem interoperabel. Mit Funk-Heizkostenverteilern von IX Company erfüllen Sie beide Anforderungen – die UVI erstellen und versenden wir automatisiert, ohne Mehraufwand für Sie.
Für wen lohnen sich Funk-Heizkostenverteiler?
- Hausverwaltungen: Ein Ansprechpartner für Geräte, Ablesung und Heizkostenabrechnung über den gesamten Bestand – ohne Termin-Logistik je Liegenschaft.
- Wohnungsunternehmen: Skalierbare Funkinfrastruktur mit pünktlichen, vollständigen Verbrauchsdaten für alle Einheiten – ideal für digitale Prozesse und fristgerechte Abrechnungsläufe.
- WEG und Beiräte: Nachvollziehbare, heizkörpergenaue Kostenverteilung schafft Vertrauen in der Eigentümergemeinschaft – mehr dazu unter Heizkostenabrechnung für WEG.
- Private Eigentümer und Vermieter: Gesetzeskonform abrechnen ohne eigenes Fachwissen – Geräte, Fristen und UVI übernehmen wir komplett.
Sie möchten wissen, was die Umstellung für Ihr Objekt bedeutet? Sprechen Sie uns an – wir prüfen Ihre Liegenschaft und erstellen ein unverbindliches Angebot.
Miete inklusive Montage und Gerätewechsel
Im Mietmodell sind Lieferung, fachgerechte Montage und der turnusgemäße Gerätewechsel enthalten – in der Regel für 13 bis 20 Euro netto pro Gerät und Jahr. Sie investieren nichts vorab und haben planbare Kosten über die gesamte Laufzeit. Auf Wunsch ist auch der Kauf der Geräte möglich. Steht in Ihrem Objekt ohnehin ein Wechsel an? Dann lohnt sich ein Blick auf Heizkostenverteiler wechseln – wir übernehmen auch Bestandsgeräte und laufende Verträge anderer Messdienstleister.
Austauschzyklen: keine Eichpflicht, aber klare Fristen
Heizkostenverteiler sind – anders als Wasser- und Wärmemengenzähler – nicht eichpflichtig. Der Austausch orientiert sich bei elektronischen Geräten an der Batterielaufzeit und liegt üblicherweise bei rund 10 Jahren. Wir überwachen die Zyklen für Ihren gesamten Bestand und tauschen rechtzeitig – Sie müssen an nichts denken.
Häufige Fragen zu Funk-Heizkostenverteilern
Was kostet ein Funk-Heizkostenverteiler zur Miete?
Die Miete liegt in der Regel bei 13 bis 20 Euro netto pro Gerät und Jahr – inklusive Montage, turnusgemäßem Gerätewechsel und Funkablesung. Sie erhalten ein Festpreisangebot je Liegenschaft. Details: Was kostet eine Heizkostenabrechnung?
Wie funktioniert die Funkablesung?
Die Geräte senden ihre Verbrauchswerte per Funk und werden ohne Wohnungsbegehung ausgelesen – über ein Gateway im Gebäude oder per Walk-by.
Brauche ich Funk-Heizkostenverteiler für die UVI?
Ja, die monatliche Verbrauchsinformation nach § 6a HeizkostenV setzt fernablesbare Geräte voraus. Mit Funk-HKV erfüllen Sie die Pflicht automatisch.
Sind Heizkostenverteiler eichpflichtig?
Nein. Elektronische Heizkostenverteiler arbeiten nach EN 834; der Austausch orientiert sich an der Batterielaufzeit, üblich sind rund 10 Jahre.
Kann ich die Geräte mieten statt kaufen?
Ja. Miete inklusive Montage und Gerätewechsel ist unser Standardmodell; der Kauf ist auf Wunsch ebenfalls möglich.
Übernehmen Sie vorhandene Geräte eines anderen Anbieters?
Ja, wir übernehmen Bestandsgeräte und Verträge anderer Messdienstleister und führen Ablesung und Abrechnung nahtlos weiter.