Messdienstleister wechseln

Unzufrieden mit Ihrem aktuellen Messdienst? Der Wechsel zu IX Company ist einfach – ohne Abrechnungslücke, ohne erzwungenen Geräteaustausch und ohne Aufwand für die Verwaltung.

Den Messdienstleister wechseln – ohne Aufwand für die Verwaltung

Viele Hausverwaltungen und Eigentümer bleiben aus Gewohnheit bei ihrem Messdienst – obwohl Preise, Service oder Abrechnungsqualität längst nicht mehr stimmen. Der Wechsel ist unkomplizierter als gedacht: Wir koordinieren die Übernahme, übernehmen vorhandene Geräte und sorgen für eine lückenlose Abrechnung.

Wann sich der Wechsel lohnt

  • Steigende oder intransparente Gebühren
  • Lange Vertragslaufzeiten und schwer erreichbarer Support
  • Fehlerhafte oder verspätete Heizkostenabrechnungen
  • Keine Funkablesung – jährliche Begehung mit Terminaufwand
  • Fehlende monatliche Verbrauchsinformation (UVI) nach HeizkostenV

So läuft der Wechsel ab

1. Fristen prüfen: Wir sehen uns gemeinsam Laufzeit und Kündigungsfrist Ihres bisherigen Vertrags an. 2. Bestand aufnehmen: Wir erfassen die vorhandenen Geräte und ihre Eichfristen. 3. Übernahme: Eichkonforme Funkgeräte lesen wir weiter aus; nur Notwendiges wird getauscht. 4. Abrechnung: Die erste Heizkostenabrechnung erstellen wir nahtlos zum nächsten Abrechnungszeitraum.

Vorhandene Geräte werden übernommen

Ein Anbieterwechsel bedeutet nicht automatisch einen kompletten Geräteaustausch. Vorhandene, eichkonforme Funk-Heizkostenverteiler und Zähler können wir in der Regel weiter auslesen. Getauscht wird nur, was technisch oder eichrechtlich erforderlich ist – das spart Kosten.

Keine Abrechnungslücke beim Anbieterwechsel

Wir übernehmen die Ablesewerte lückenlos, sodass der Abrechnungszeitraum vollständig erfasst bleibt. So entsteht beim Wechsel des Messdienstleisters keine Lücke und keine doppelte Abrechnung.

Häufige Fragen

Kann ich meinen Messdienstleister einfach wechseln?

Ja. Sobald die Laufzeit bzw. Kündigungsfrist Ihres bisherigen Dienstleisters abgelaufen ist, übernehmen wir nahtlos. Wir prüfen die Fristen gemeinsam mit Ihnen.

Müssen beim Wechsel alle Geräte ausgetauscht werden?

Nein. Vorhandene, eichkonforme Funkgeräte können wir in der Regel weiter auslesen. Getauscht wird nur, was technisch oder eichrechtlich nötig ist.

Entsteht durch den Wechsel eine Abrechnungslücke?

Nein. Wir übernehmen die Ablesewerte lückenlos, sodass der Abrechnungszeitraum vollständig erfasst bleibt.

Was kostet der Wechsel des Messdienstleisters?

Der Wechsel selbst ist unkompliziert; die Kosten richten sich nach Geräteanzahl und Leistungsumfang. Sie erhalten vorab ein transparentes Angebot.

Passende Leistungen

Wechsel jetzt unverbindlich anfragen →

Anrufen