Heizkostenabrechnung Bayern

Messdienstleistung und Heizkostenabrechnung in ganz Bayern – von Schwaben bis Oberbayern, funkbasiert und rechtssicher.

Heizkostenabrechnung in ganz Bayern

Als bayerischer Messdienstleister mit Sitz in Burgau betreuen wir Hausverwaltungen, WEG und Eigentümer in ganz Bayern – von Schwaben über Oberbayern bis in die angrenzenden Regionen.

Alle Leistungen aus einer Hand

Heiz- und Betriebskostenabrechnung, CO₂-Kostenaufteilung, Rauchwarnmelder-Wartung sowie Funk-Heizkostenverteiler und Zähler.

Funktechnik und gesetzeskonforme UVI

Fernablesbare Geräte sind Grundlage für die monatliche Verbrauchsinformation – in ganz Bayern automatisiert umgesetzt.

Regionale Schwerpunkte

Besonders aktiv in Günzburg, Burgau, Augsburg, München und Ulm/Neu-Ulm – funkbasiert bundesweit.

Bayerische Besonderheiten im Blick

Neben der bundesweiten Heizkostenverordnung kennen wir die landesspezifischen Pflichten: In Bayern schreibt Art. 46 der Bayerischen Bauordnung Rauchwarnmelder in Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluchtwegfluren vor – die Wartung übernehmen wir gleich mit, dokumentiert je Gerät und Wohnung. Unsere Schwerpunktregion reicht vom Landkreis Günzburg über Augsburg und Ulm/Neu-Ulm bis München; funkbasiert betreuen wir Liegenschaften in ganz Bayern und darüber hinaus. Mehr zur Melderpflicht: Rauchwarnmelderpflicht in Bayern.

Ihr Ansprechpartner vor Ort

IX Company GmbH · Am Krautgarten 12a · 89331 Burgau
Telefon +49 8222 9653136 · info@ix-company.de
Standort auf der Karte (OpenStreetMap)

Häufige Fragen

Sind Sie in ganz Bayern tätig?

Ja, mit Schwerpunkt Schwaben und Oberbayern.

Arbeiten Sie auch außerhalb Bayerns?

Ja, funkbasiert bundesweit.

Was kostet die Heizkostenabrechnung?

Die jährliche Abrechnungsgebühr liegt in der Regel zwischen 50 und 70 Euro netto je Wohneinheit, zuzüglich Gerätemiete (Funk-Heizkostenverteiler in der Regel 13 bis 20 Euro netto pro Gerät und Jahr). Sie erhalten ein Festpreisangebot je Liegenschaft.

Übernehmen Sie auch die Rauchwarnmelder-Pflicht in Bayern?

Ja. Art. 46 BayBO schreibt Rauchwarnmelder in Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluchtwegfluren vor. Wir übernehmen Miete, Wartung und die revisionssichere Dokumentation je Gerät und Wohnung.

Unsere Leistungen

Jetzt Angebot anfordern →

Anrufen