CO₂-Kostenaufteilung für Vermieter

Die CO₂-Kosten rechtssicher nach dem Stufenmodell des CO2KostAufG aufteilen – automatisch berechnet und direkt in der Heizkostenabrechnung ausgewiesen.

CO₂-Kostenaufteilung nach CO2KostAufG

Seit 2023 müssen die CO₂-Kosten aus Brennstoffrechnungen zwischen Vermieter und Mieter aufgeteilt werden. Das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) gibt dafür ein Stufenmodell vor, das sich am CO₂-Ausstoß pro Quadratmeter orientiert.

Automatisch in der Heizkostenabrechnung

Wir ermitteln den CO₂-Ausstoß, ordnen die Liegenschaft der richtigen Stufe zu und weisen den Vermieter- und Mieteranteil direkt in der Heizkostenabrechnung aus – ohne Mehraufwand für Sie.

Daten aus der Brennstoffrechnung

Grundlage ist die Brennstoff- bzw. Wärmelieferungsrechnung mit den erforderlichen CO₂-Angaben. Wir übernehmen die Auswertung und die korrekte Aufteilung.

Für Vermieter, Hausverwaltungen und WEG

Ob einzelne vermietete Wohnung oder großer Bestand – wir setzen die CO₂-Kostenaufteilung für Vermieter, Hausverwaltungen und WEG um, bundesweit.

Häufige Fragen

Wer trägt die CO₂-Kosten?

Vermieter und Mieter teilen sich die CO₂-Kosten nach dem Stufenmodell des CO2KostAufG; je schlechter die energetische Qualität des Gebäudes, desto höher der Vermieteranteil.

Muss ich die Aufteilung selbst berechnen?

Nein – wir berechnen sie automatisch und weisen sie in der Heizkostenabrechnung aus.

Gilt das auch für Wärmelieferung?

Ja, auch bei Wärmelieferung sind die CO₂-Kosten entsprechend aufzuteilen.

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