CO₂-Kostenaufteilung nach CO2KostAufG
Seit 2023 müssen die CO₂-Kosten aus Brennstoffrechnungen zwischen Vermieter und Mieter aufgeteilt werden. Das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) gibt dafür ein Stufenmodell vor, das sich am CO₂-Ausstoß pro Quadratmeter orientiert.
Automatisch in der Heizkostenabrechnung
Wir ermitteln den CO₂-Ausstoß, ordnen die Liegenschaft der richtigen Stufe zu und weisen den Vermieter- und Mieteranteil direkt in der Heizkostenabrechnung aus – ohne Mehraufwand für Sie.
Daten aus der Brennstoffrechnung
Grundlage ist die Brennstoff- bzw. Wärmelieferungsrechnung mit den erforderlichen CO₂-Angaben. Wir übernehmen die Auswertung und die korrekte Aufteilung.
Für Vermieter, Hausverwaltungen und WEG
Ob einzelne vermietete Wohnung oder großer Bestand – wir setzen die CO₂-Kostenaufteilung für Vermieter, Hausverwaltungen und WEG um, bundesweit.
Häufige Fragen
Wer trägt die CO₂-Kosten?
Vermieter und Mieter teilen sich die CO₂-Kosten nach dem Stufenmodell des CO2KostAufG; je schlechter die energetische Qualität des Gebäudes, desto höher der Vermieteranteil.
Muss ich die Aufteilung selbst berechnen?
Nein – wir berechnen sie automatisch und weisen sie in der Heizkostenabrechnung aus.
Gilt das auch für Wärmelieferung?
Ja, auch bei Wärmelieferung sind die CO₂-Kosten entsprechend aufzuteilen.