Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 30. Juni 2026 · Version 1.2 · Für Unternehmer und Verbraucher.

§ 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen, Vorrang

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB") gelten für sämtliche Verträge zwischen der IX Company GmbH, Am Krautgarten 12a, 89331 Burgau (Registergericht Amtsgericht Memmingen, HRB 19440; Geschäftsführer Waldemar Wolf und Markus Kluth) – nachfolgend „IX Company" – und ihren Kunden über die in § 3 beschriebenen Leistungen der Messdienstleistung und Heizkostenabrechnung.

(2) Verbraucher ist jede natürliche Person, die den Vertrag zu überwiegend privaten Zwecken abschließt (§ 13 BGB). Unternehmer ist, wer bei Vertragsschluss in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).

(3) Diese AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder abweichende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, IX Company stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.

(4) Individuelle Vereinbarungen haben stets Vorrang vor diesen AGB (§ 305b BGB).

(5) Rangfolge bei Widersprüchen: (1) individuelle Vereinbarung, (2) Einzelvertrag, (3) diese AGB.

§ 2 Vertragsschluss, Einbeziehung der AGB

(1) Die Darstellung der Leistungen stellt kein verbindliches Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.

(2) Der Vertrag kommt durch Annahme des Angebots zustande. Beim Abschluss über das Online-Portal gibt der Kunde durch Absenden des unterzeichneten Vertragsformulars ein verbindliches Angebot ab; der Vertrag kommt mit Bestätigung in Textform oder mit Aufnahme der Leistung zustande.

(3) Diese AGB werden Vertragsbestandteil, wenn IX Company bei Vertragsschluss ausdrücklich auf sie hinweist und dem Kunden in zumutbarer Weise die Kenntnisnahme ermöglicht (§ 305 Abs. 2 BGB).

(4) Der Vertragstext wird gespeichert und dem Kunden in Textform zur Verfügung gestellt.

§ 3 Leistungsgegenstand (Übersicht)

(1) IX Company erbringt Leistungen der Messdienstleistung und Heizkostenabrechnung, insbesondere:

  • Geräte-Mietvertrag – Vermietung und Betrieb von Verbrauchserfassungsgeräten (§ 4);
  • Abrechnungsvertrag – verbrauchsabhängige Heiz- und Betriebskostenabrechnung nach HeizkostenV (§ 5);
  • Rauchwarnmelder Miet- und Wartungsvertrag – Bereitstellung, Montage und Wartung von Rauchwarnmeldern (§ 6);
  • Unterjährige Verbrauchsinformation (UVI) nach § 6a HeizkostenV (§ 7).

(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag und seinen Anlagen.

(3) IX Company darf sich sorgfältig ausgewählter Subunternehmer bedienen; die Verantwortung gegenüber dem Kunden bleibt unberührt.

§ 4 Geräte-Mietvertrag

(1) IX Company stellt die im Einzelvertrag bezeichneten Verbrauchserfassungsgeräte mietweise zur Verfügung. Die Geräte verbleiben im Eigentum der IX Company; eine feste Verbindung mit dem Gebäude erfolgt nur zu vorübergehendem Zweck (§ 95 BGB).

(2) Die Montage erfolgt zu einem abzustimmenden Termin; der Kunde sichert den Zugang (§ 8).

(3) Die Mietlaufzeit beginnt mit dem ersten Kalendertag des auf die Montage folgenden Monats, soweit nichts anderes vereinbart ist.

(4) Die Geräte unterliegen den gesetzlichen Eich-/Verwendungszeiträumen (z. B. Zähler 6 Jahre; Heizkostenverteiler, Rauchwarnmelder, Gateways 10 oder 12 Jahre). IX Company sorgt für fristgerechten Austausch bzw. Nacheichung; diese Leistungen sind, soweit nicht gesondert ausgewiesen, mit dem Mietzins abgegolten.

(5) Der Kunde behandelt die Geräte pfleglich und unterlässt Eingriffe oder Manipulationen. Für vom Kunden oder seinen Mietern zu vertretende Beschädigung oder Verlust haftet der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften.

(6) Nach Vertragsende darf IX Company die Geräte demontieren und zurücknehmen.

§ 5 Abrechnungsvertrag

(1) IX Company erstellt die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten sowie – soweit vereinbart – weiterer Betriebskosten nach Maßgabe der HeizkostenV und der Vorgaben des Kunden.

(2) Grundlage sind die erfassten Verbrauchswerte und die vom Kunden bereitgestellten Daten. Für deren Richtigkeit und Vollständigkeit ist der Kunde verantwortlich (§ 8).

(3) IX Company erstellt die Abrechnung innerhalb der vereinbarten Frist, sofern der Kunde alle Daten vollständig und rechtzeitig bereitstellt; andernfalls verschieben sich die Fristen entsprechend.

(4) Die fristgerechte Erteilung der Abrechnung gegenüber Mietern/Eigentümern (insb. § 556 Abs. 3 BGB) verbleibt beim Kunden; IX Company unterstützt durch rechtzeitige Bereitstellung der Unterlagen bei rechtzeitiger Mitwirkung.

§ 6 Rauchwarnmelder Miet- und Wartungsvertrag

(1) IX Company stellt Rauchwarnmelder mietweise zur Verfügung, montiert und wartet sie. Für die Überlassung gilt § 4 entsprechend.

(2) Montage, Betrieb und Wartung erfolgen nach den anerkannten Regeln der Technik, insbesondere DIN 14676, sowie den landesrechtlichen Bauordnungen.

(3) Die Wartung umfasst die regelmäßige Funktionsprüfung im vorgesehenen Turnus; soweit vereinbart, als funkbasierte Ferninspektion.

(4) Die Verkehrssicherungspflicht des Eigentümers/Besitzers bleibt unberührt, soweit sie nicht durch die übernommene Wartung erfüllt wird. Der Kunde sichert den Zugang (§ 8).

§ 7 Unterjährige Verbrauchsinformation (UVI)

(1) Liegen die technischen Voraussetzungen (fernablesbare Messtechnik) vor, stellt IX Company unterjährige Verbrauchsinformationen nach § 6a HeizkostenV bereit.

(2) Die UVI wird in der vereinbarten Häufigkeit (i. d. R. monatlich) über den vereinbarten Kanal bereitgestellt.

(3) Voraussetzung ist die Funktion und Erreichbarkeit der Messtechnik sowie die Bereitstellung der erforderlichen Daten; bei Störungen der Fernablesung kann die Bereitstellung bis zur Behebung entfallen.

§ 8 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde stellt alle erforderlichen Informationen, Unterlagen und Daten vollständig, richtig und rechtzeitig bereit (u. a. Liegenschafts-/Nutzerdaten, Verteilerschlüssel, Kostenbelege, Mieterwechsel).

(2) Der Kunde gewährt den für Montage, Austausch, Wartung und Ablesung erforderlichen Zugang und wirkt auf die Duldung durch die Nutzer hin.

(3) Verarbeitet IX Company Nutzerdaten im Auftrag, stellt der Kunde die erforderliche Information der Nutzer und die Rechtsgrundlage sicher (§ 14).

(4) Bei Verletzung von Mitwirkungspflichten verschieben sich abhängige Fristen angemessen; nachweisbaren Mehraufwand kann IX Company gesondert berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis geringeren Aufwands vorbehalten.

§ 9 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten die im Einzelvertrag bzw. in der Preisliste vereinbarten Preise. Mietpreise verstehen sich inklusive, sonstige Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit nicht anders angegeben.

(2) Mietentgelte werden – soweit nicht anders geregelt – erstmals nach Montage im Folgemonat anteilig bis zum 31.12. des laufenden Kalenderjahres fällig, danach jeweils zu Jahresbeginn im Voraus. Entgelte für Abrechnungs- und UVI-Leistungen werden mit Erbringung fällig.

(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Zugang ohne Abzug fällig. Bei erteiltem SEPA-Mandat erfolgt der Einzug zum Fälligkeitstag mit verkürzter Vorabankündigungsfrist von mindestens einem Tag.

(4) Bei Zahlungsverzug gelten §§ 286, 288 BGB (Unternehmer: 9 Prozentpunkte, Verbraucher: 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz).

(5) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen, entscheidungsreifen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen; ein Zurückbehaltungsrecht nur bei Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis. Verbrauchern stehen die gesetzlichen Rechte ungeschmälert zu.

§ 10 Preisanpassung

(1) IX Company darf die Preise für wiederkehrende Leistungen anpassen, soweit sich maßgebliche Kostenfaktoren ändern (Personal-, Material-, Geräte-, Energie-, Transportkosten, gesetzliche Abgaben).

(2) Eine Erhöhung ist nur zulässig, soweit Kostensteigerungen nicht durch rückläufige Kosten ausgeglichen werden; Kostensenkungen führen nach denselben Maßstäben zu einer Preissenkung (Saldierung). Berücksichtigt werden ausschließlich tatsächlich eingetretene, nachweisbare Kostensteigerungen; die Anpassung dient allein der Weitergabe dieser Kosten und nicht der Erhöhung des Gewinns.

(3) Preisanpassungen erfolgen frühestens 12 Monate nach Vertragsschluss und höchstens einmal jährlich. IX Company teilt sie mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform unter Angabe von Grund und Umfang mit und legt die Berechnungsgrundlagen auf Verlangen nachvollziehbar dar.

(4) Bei einer Erhöhung kann der Kunde den betroffenen Vertrag innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung zum Wirksamwerden der Erhöhung in Textform kündigen. Hierauf weist IX Company in der Mitteilung hin.

§ 11 Vertragslaufzeit, Verlängerung und Kündigung

(1) Die Laufzeit ergibt sich aus dem Einzelvertrag.

(2) Verbraucher: Eine bestimmte Laufzeit beträgt höchstens zwei Jahre. Wird nicht gekündigt, verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit und ist jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündbar (§ 309 Nr. 9 BGB).

(3) Unternehmer: Der Vertrag verlängert sich um jeweils ein Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Ablauf gekündigt wird, soweit nichts anderes vereinbart ist.

(4) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund (§ 314 BGB) bleibt unberührt.

(5) Kündigungen bedürfen mindestens der Textform.

(6) Nach Vertragsende stellt IX Company die erfassten Daten in einem gängigen Format bereit, soweit für die Schlussabrechnung erforderlich.

(7) Kündigung über die Kündigungsschaltfläche (Verbraucher): Hat ein Verbraucher einen Vertrag über ein Dauerschuldverhältnis über eine Website der IX Company im elektronischen Geschäftsverkehr geschlossen, kann er die Kündigung zusätzlich über die bereitgestellte Kündigungsschaltfläche „Verträge hier kündigen" erklären (§ 312k BGB). Die Schaltfläche führt zu einer Bestätigungsseite mit der Bestätigungsschaltfläche „Jetzt kündigen". Den Zugang der Kündigung bestätigt IX Company unverzüglich auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail) unter Angabe von Inhalt sowie Datum und Uhrzeit des Zugangs.

§ 12 Mängel, Gewährleistung

(1) IX Company erbringt ihre Leistungen mit der Sorgfalt eines fachkundigen Messdienstunternehmens; es gelten die gesetzlichen Gewährleistungs-/Mängelvorschriften je nach Leistungsinhalt.

(2) Offensichtliche Mängel sind von Unternehmern unverzüglich, spätestens binnen zwei Wochen nach Zugang, in Textform zu rügen. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Fristen ohne Rügeobliegenheit.

(3) Bei berechtigtem Mangel leistet IX Company Nacherfüllung; schlägt diese fehl, gelten die gesetzlichen Rechte.

§ 13 Haftung

(1) IX Company haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

(3) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(4) Die Beschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen der IX Company. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist nicht verbunden.

§ 14 Datenschutz und Auftragsverarbeitung

(1) IX Company verarbeitet personenbezogene Daten nach DSGVO und BDSG. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.

(2) Soweit IX Company Nutzerdaten (Mieter) im Auftrag des Kunden verarbeitet, ist der Kunde Verantwortlicher und IX Company Auftragsverarbeiterin (Art. 28 DSGVO); hierzu schließen die Parteien einen gesonderten Vertrag zur Auftragsverarbeitung, der diesen AGB hinsichtlich der Auftragsverarbeitung vorgeht.

(3) Der Kunde sichert zu, zur Übermittlung der Nutzerdaten berechtigt zu sein und die Betroffenen informiert zu haben.

§ 15 Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt befreien IX Company für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von der Leistungspflicht. Dazu zählen insbesondere auch Cyberangriffe, Ausfälle von Rechenzentren oder Cloud-Diensten, Telekommunikations- und großflächige Stromausfälle sowie behördliche IT-Anordnungen. IX Company informiert den Kunden und unternimmt zumutbare Anstrengungen zur Beseitigung. Gesetzliche Rücktritts- und Kündigungsrechte bleiben unberührt.

§ 16 Elektronische Kommunikation und Dokumente

(1) Kommunikation und vertragsbezogene Erklärungen können in Textform erfolgen, insbesondere per E-Mail oder über das Kundenportal; beide Parteien halten eine gültige E-Mail-Adresse aktuell.

(2) IX Company darf Rechnungen elektronisch stellen (PDF per E-Mail oder Abruf im Portal); ein Anspruch auf Papierrechnung besteht nur, soweit gesetzlich zwingend oder gesondert vereinbart.

(3) Verträge und Mandate können digital geschlossen und elektronisch signiert werden; die Parteien erkennen die elektronische Unterzeichnung an. Gesetzliche Schriftformerfordernisse bleiben unberührt.

(4) Digitale Wartungs- und Verbrauchsinformationen (z. B. UVI, Prüfprotokolle) können elektronisch über die vereinbarten Kanäle bereitgestellt werden.

§ 17 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt dies nur, soweit nicht zwingender Schutz des Aufenthaltsstaats entzogen wird (Art. 6 Rom-I-VO).

(2) Ist der Kunde Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz der IX Company (Burgau); Erfüllungsort für beide Parteien ist in diesem Fall ebenfalls der Sitz der IX Company. IX Company darf auch am Sitz des Kunden klagen. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

(3) IX Company ist zur Teilnahme an einem Verbraucherschlichtungsverfahren nicht verpflichtet und nicht bereit (§ 36 VSBG).

(4) Änderungen und Ergänzungen bedürfen mindestens der Textform; dies gilt auch für die Änderung dieses Textformerfordernisses. § 305b BGB bleibt unberührt.

(5) Ist eine Bestimmung unwirksam, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt; an ihre Stelle treten die gesetzlichen Vorschriften (§ 306 Abs. 2 BGB). Eine geltungserhaltende Reduktion findet nicht statt.


Anlage A – Widerrufsbelehrung für Verbraucher

Gilt nur für Verbraucher (§ 13 BGB) bei Verträgen, die im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden (§§ 312b, 312c, 312g, 355 BGB).

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (IX Company GmbH, Am Krautgarten 12a, 89331 Burgau, Telefon +49 8222 9653136, E-Mail info@ix-company.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht die rechtzeitige Absendung der Mitteilung.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab Zugang Ihrer Widerrufsmitteilung zurückzuzahlen. Wir verwenden dasselbe Zahlungsmittel wie bei der ursprünglichen Transaktion; Entgelte werden Ihnen wegen der Rückzahlung nicht berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen zu zahlen.

Anlage B – Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden es zurück.)

An: IX Company GmbH, Am Krautgarten 12a, 89331 Burgau, E-Mail: info@ix-company.de

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*) / den Kauf der folgenden Ware (*): __________________________
Bestellt am (*) / erhalten am (*): __________________
Name des/der Verbraucher(s): __________________
Anschrift des/der Verbraucher(s): __________________
Unterschrift (nur bei Mitteilung auf Papier): __________________
Datum: __________________
(*) Unzutreffendes streichen.
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