Messdienstleister für Dillingen – der Nachbarlandkreis von Burgau
Hausverwaltungen, WEGs und Vermieter in Dillingen an der Donau betreuen wir aus Burgau, rund 30 Autominuten über Günzburg und die B16. Verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung, Betriebskostenabrechnung, CO₂-Kostenaufteilung und Rauchwarnmelder-Service, mit festem Ansprechpartner statt Service-Center.
Stadt und Landkreis Dillingen
Von Dillingen über Lauingen, Gundelfingen und Höchstädt bis Wertingen und Holzheim: Funk-Messtechnik macht die Betreuung unabhängig von Ablese-Terminen – die Werte kommen per Fernablesung, die monatliche Verbrauchsinformation (UVI) ist inklusive.
Wechsel vom Großanbieter
Viele Liegenschaften im Landkreis Dillingen sind historisch bei einem Konzern-Messdienst. Eichkonforme Bestandsgeräte übernehmen wir in der Regel nahtlos, die Kündigung nehmen wir Ihnen ab – Wechsel in 4 Schritten. Einen sachlichen Überblick gibt der Messdienstleister-Vergleich.
„Ich bin mit dem Unternehmen, IX Company GmbH sehr zufrieden. Die Erstellung der Abrechnung funktioniert absolut reibungslos und schnell. Kann ich nur weiter empfehlen!“
— Dominik Borst, Google-Rezension (5 Sterne)
Ihr Ansprechpartner
IX Company GmbH · Am Krautgarten 12a · 89331 Burgau
Telefon +49 8222 9653136 · info@ix-company.de
Standort auf Google Maps
Häufige Fragen
Betreuen Sie Dillingen von Burgau aus?
Ja. Über Günzburg und die B16 sind wir in rund 30 Minuten in Dillingen – Montage- und Tauschtermine vereinbaren wir kurzfristig, die laufende Ablesung geht funkbasiert ohne Termine.
Sind Sie auch im Landkreis Dillingen tätig?
Ja, neben der Stadt Dillingen betreuen wir u. a. Lauingen, Gundelfingen, Höchstädt, Wertingen und Holzheim – der Landkreis grenzt direkt an unseren Heimatlandkreis Günzburg.
Was kostet die Heizkostenabrechnung in Dillingen?
Die jährliche Abrechnungsgebühr liegt in der Regel zwischen 60 und 90 Euro netto je Wohneinheit, zuzüglich Gerätemiete (Funk-Heizkostenverteiler in der Regel 15 bis 20 Euro netto pro Gerät und Jahr). Sie erhalten ein Festpreisangebot je Liegenschaft, wahlweise als Miete oder mit Kauf der Geräte.
Übernehmen Sie Geräte des bisherigen Messdienstes?
Eichkonforme Bestandsgeräte übernehmen wir in der Regel nahtlos – der Wechsel läuft ohne Neuinvestition und ohne Abrechnungslücke.