Häufige Fragen
Was kostet eine Heizkostenabrechnung?
Die Kosten richten sich nach der Anzahl der Nutzeinheiten und den gewünschten Leistungen. Sie erhalten von uns ein transparentes Festpreisangebot ohne versteckte Kosten.
Wie oft müssen Rauchwarnmelder gewartet werden?
In der Regel einmal jährlich nach DIN 14676. Wir übernehmen Wartung und Dokumentation – auf Wunsch funkbasiert per Ferninspektion ohne Wohnungsbegehung.
Was ist die unterjährige Verbrauchsinformation (UVI)?
Bei fernablesbaren Geräten haben Mieter Anspruch auf monatliche Verbrauchsinformationen nach § 6a HeizkostenV. Wir stellen diese automatisiert bereit.
Übernehmen Sie bestehende Gerätebestände und Verträge?
Ja. Wir übernehmen laufende Bestände und Verträge anderer Messdienstleister und führen die Abrechnung nahtlos weiter.
Wie funktioniert die CO₂-Kostenaufteilung?
Nach dem CO2KostAufG teilen wir die CO₂-Kosten anhand des gesetzlichen Stufenmodells zwischen Vermieter und Mieter auf – automatisch in der Abrechnung.
Rechnen Sie auch für einzelne Eigentümer ab?
Ja. Wir erstellen auch Mieterabrechnungen für einzelne Eigentümer – etwa für eine einzelne vermietete Eigentumswohnung –, nicht nur für Hausverwaltungen und große Liegenschaften.
In welcher Region sind Sie tätig?
Wir arbeiten bundesweit: Dank funkbasierter Messtechnik betreuen wir Liegenschaften in ganz Deutschland. Ein regionaler Schwerpunkt liegt in Bayern/Schwaben (Raum Günzburg und Burgau).