Wer ein Mehrfamilienhaus oder mehrere Wohnungen vermietet, kennt das Problem: Die Heizkostenabrechnung muss verbrauchsabhängig, formal korrekt und innerhalb von zwölf Monaten beim Mieter sein – sonst verfallen Nachforderungen (§ 556 Abs. 3 BGB). Dazu kommen Eichfristen, die CO₂-Aufteilung und seit der HeizkostenV-Novelle die monatliche Verbrauchsinformation. Selbst rechnen kostet Abende und birgt Haftungsrisiken. Abgeben kostet weniger, als die meisten denken.
Was Sie als Vermieter davon haben
- Rechtssicherheit: Abrechnung nach HeizkostenV mit korrektem Verteilerschlüssel – hält Widersprüchen und dem prüfenden Blick des Mietervereins stand.
- Fristen im Griff: Die Abrechnung liegt rechtzeitig vor – Ihre Nachforderungen bleiben durchsetzbar.
- Keine Termine: Funkgeräte werden ohne Wohnungsbegehung abgelesen – kein Urlaubstag für den Ablesetermin, keine Schätzungen bei verpassten Terminen.
- Weniger Diskussionen: Nachvollziehbare Abrechnungen und monatliche Verbrauchsinfos nehmen Streitpunkten die Grundlage.
- Alles aus einer Hand: Geräte im Mietmodell inkl. Montage und Eichung, Abrechnung, UVI, CO₂-Aufteilung – ein Vertrag, ein Ansprechpartner.
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So einfach ist der Start
- 1. Objekt nennen: Adresse, Anzahl der Wohnungen, vorhandene Geräte – mehr brauchen wir für ein Angebot nicht.
- 2. Geräte einbauen oder übernehmen: Wir montieren Funk-Heizkostenverteiler und Zähler im Mietmodell – oder übernehmen die vorhandenen Geräte Ihres bisherigen Anbieters.
- 3. Zurücklehnen: Ablesung, Abrechnung, Versand und die monatliche UVI laufen ab jetzt automatisch.
Pflichten, die wir Ihnen abnehmen
Verbrauchsabhängige Abrechnung: Die HeizkostenV schreibt vor, dass mindestens 50 bis 70 % der Heizkosten nach Verbrauch verteilt werden. Pauschale Umlagen berechtigen den Mieter zur Kürzung.
CO₂-Kostenaufteilung: Seit dem CO2KostAufG tragen Vermieter je nach energetischem Zustand des Gebäudes einen Teil der CO₂-Kosten. Wir berechnen das Stufenmodell automatisch – ohne dass Sie sich durch Ihre Brennstoffrechnung arbeiten müssen.
Unterjährige Verbrauchsinformation: Bei fernablesbaren Geräten müssen Ihre Mieter monatlich über den Verbrauch informiert werden – sonst dürfen sie 3 % kürzen. Wie das automatisch funktioniert, erklärt unser UVI-Ratgeber.
Eichfristen & Gerätetausch: Wasserzähler und Wärmezähler müssen alle 6 Jahre geeicht bzw. getauscht werden. Im Mietmodell überwachen wir die Fristen und wechseln rechtzeitig – Sie merken davon nichts.
Auch für Ihre vermietete Wohnung oder das Zweifamilienhaus
Nicht jedes Objekt ist ein großer Bestand. Wir betreuen auch einzelne Mehrfamilienhäuser und kleinere Objekte privater Eigentümer – bundesweit, mit regionalem Schwerpunkt in Bayern und Schwaben (Günzburg, Burgau, Augsburg, Ulm, München). Ist Ihr Objekt Teil einer WEG, finden Sie die passenden Informationen auf unserer Seite Heizkostenabrechnung für WEGs.
Häufige Fragen von Vermietern
Was kostet die Heizkostenabrechnung?
Die jährliche Abrechnungsgebühr liegt in der Regel zwischen 50 und 70 Euro netto je Wohneinheit, zuzüglich Gerätemiete (Funk-Heizkostenverteiler in der Regel 13 bis 20 Euro netto pro Gerät und Jahr). Sie erhalten ein Festpreisangebot je Liegenschaft. Details: Was kostet eine Heizkostenabrechnung?
Lohnt sich das schon für ein einzelnes Haus?
Ja. Gerade bei kleinen Objekten stehen Zeitaufwand und Haftungsrisiko der Eigenerstellung in keinem Verhältnis zu den Kosten des Messdienstes – zumal diese als Betriebskosten umlagefähig sind.
Muss ich die Geräte kaufen?
Nein. Das Mietmodell umfasst Geräte, Montage, Eichfristen-Management und Austausch. Auf Wunsch ist auch ein Kauf möglich.
Was passiert mit meinen vorhandenen Geräten?
Bestände anderer Messdienstleister übernehmen wir samt laufender Abrechnung – der Wechsel läuft ohne Lücke.
Bis wann muss die Abrechnung beim Mieter sein?
Innerhalb von zwölf Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums – danach sind Nachforderungen grundsätzlich ausgeschlossen. Mit uns halten Sie die Frist zuverlässig ein.
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