Warum gibt es Eichfristen?
Eichfristen stellen sicher, dass Messgeräte zuverlässig messen. Nach Ablauf sind die Werte eichrechtlich nicht mehr verwendbar und in der Abrechnung angreifbar.
Die wichtigsten Fristen
Kaltwasserzähler: 6 Jahre · Warmwasserzähler: 6 Jahre · Wärmemengenzähler: 6 Jahre · Heizkostenverteiler: kein Eichrecht, aber Nutzungszeitraum von rund 10 Jahren.
Fristen überwachen
Ein Messdienstleister überwacht die Eichfristen des gesamten Bestands und tauscht rechtzeitig aus – so vermeiden Sie Eichlücken.
Häufige Fragen
Wie lange ist ein Wärmemengenzähler geeicht?
In der Regel 6 Jahre.
Haben Heizkostenverteiler eine Eichfrist?
Nein, sie unterliegen keinem Eichrecht, werden aber nach rund 10 Jahren getauscht.
Quellen
- Mess- und Eichgesetz (MessEG) (gesetze-im-internet.de)
- Mess- und Eichverordnung (MessEV) (gesetze-im-internet.de)