Eichfristen einfach erklärt

Messgeräte dürfen nur innerhalb ihrer Eichgültigkeit verwendet werden. Ein Überblick über die wichtigsten Fristen.

Stand: 13.07.2026 · Geprüft von IX Company GmbH, Messdienstleister aus Burgau

Warum gibt es Eichfristen?

Eichfristen stellen sicher, dass Messgeräte zuverlässig messen. Nach Ablauf sind die Werte eichrechtlich nicht mehr verwendbar und in der Abrechnung angreifbar.

Die wichtigsten Fristen

Kaltwasserzähler: 6 Jahre · Warmwasserzähler: 6 Jahre · Wärmemengenzähler: 6 Jahre · Heizkostenverteiler: kein Eichrecht, aber Nutzungszeitraum von rund 10 Jahren.

Fristen überwachen

Ein Messdienstleister überwacht die Eichfristen des gesamten Bestands und tauscht rechtzeitig aus – so vermeiden Sie Eichlücken.

Häufige Fragen

Wie lange ist ein Wärmemengenzähler geeicht?

In der Regel 6 Jahre.

Haben Heizkostenverteiler eine Eichfrist?

Nein, sie unterliegen keinem Eichrecht, werden aber nach rund 10 Jahren getauscht.

Quellen

Weiterführend

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