Wasserzähler Austausch

Fristgerechter Austausch von Kalt- und Warmwasserzählern nach Ablauf der Eichgültigkeit – auf Wunsch als Funk-Wasserzähler für die Fernablesung.

Wann muss ein Wasserzähler getauscht werden?

Wasserzähler müssen nach Ablauf der Eichgültigkeit ausgetauscht oder neu beglaubigt werden – bei Kalt- und Warmwasserzählern in der Regel nach 6 Jahren. Wir überwachen die Eichfristen und tauschen rechtzeitig aus.

Funk-Wasserzähler für die Fernablesung

Moderne Funk-Wasserzähler werden automatisch ausgelesen – ohne Wohnungstermine und als Grundlage für die unterjährige Verbrauchsinformation.

Austausch ohne Aufwand für die Verwaltung

Wir koordinieren Termine, Montage und Dokumentation. Auf Wunsch übernehmen wir auch die Abrechnung des Wasserverbrauchs.

Fristen im Blick behalten

Ein verpasster Eichtermin macht die Werte rechtlich angreifbar. Unser Fristenmanagement verhindert Eichlücken im gesamten Bestand.

Häufige Fragen

Wie lange ist ein Wasserzähler geeicht?

Kalt- und Warmwasserzähler jeweils 6 Jahre; danach Austausch oder Nacheichung.

Was passiert bei abgelaufener Eichung?

Die Messwerte sind nicht mehr eichrechtlich verwendbar und können in der Abrechnung angreifbar sein.

Bieten Sie Funk-Wasserzähler an?

Ja, für die automatische Fernablesung ohne Begehung.

Passende Leistungen

Jetzt unverbindlich Angebot anfordern →

Anrufen