Messdienstleister Ulm

Heizkostenabrechnung, Rauchwarnmelder und Funkmesstechnik für Ulm – regional betreut aus Burgau, rund 40 Kilometer über die A8.

Messdienstleister für Ulm – aus der Region Donau-Iller

Hausverwaltungen, WEGs und private Vermieter in Ulm betreuen wir von Burgau aus – über die A8 rund 40 Kilometer, ein fester Ansprechpartner statt Konzern-Hotline. Verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung für Ulm und Neu-Ulm, Betriebskostenabrechnung, CO₂-Kostenaufteilung und Rauchwarnmelder-Service aus einer Hand.

Funkbasiert: Ablesung ohne Wohnungsbegehung

Fernablesbare Heizkostenverteiler und Zähler liefern die Verbrauchswerte automatisch – Grundlage für pünktliche Abrechnungen und die monatliche unterjährige Verbrauchsinformation (UVI). Für vermietete Objekte in Ulm entfallen damit Ablesetermine komplett.

Wechsel ohne Abrechnungslücke

Sie haben bereits einen Messdienst? Eichkonforme Bestandsgeräte übernehmen wir in der Regel nahtlos, die Kündigungsformalitäten nehmen wir Ihnen ab – so funktioniert der Wechsel in 4 Schritten. Einen sachlichen Überblick über die Anbieterlandschaft gibt unser Messdienstleister-Vergleich.

„Ich bin mit dem Unternehmen, IX Company GmbH sehr zufrieden. Die Erstellung der Abrechnung funktioniert absolut reibungslos und schnell. Kann ich nur weiter empfehlen!"

— Dominik Borst, Google-Rezension (5 Sterne)

Ihr Ansprechpartner

IX Company GmbH · Am Krautgarten 12a · 89331 Burgau
Telefon +49 8222 9653136 · info@ix-company.de
Standort auf Google Maps

Häufige Fragen

Betreuen Sie Liegenschaften in Ulm von Burgau aus?

Ja. Burgau liegt über die A8 rund 40 Kilometer von Ulm entfernt – Montage-, Tausch- und Ablesetermine erledigen wir mit kurzer Anfahrt, die laufende Betreuung geht funkbasiert ganz ohne Termine.

Übernehmen Sie Geräte von Techem, ista oder BRUNATA?

Eichkonforme Bestandsgeräte anderer Messdienste übernehmen wir in der Regel nahtlos – so bleibt der Wechsel ohne Neuinvestition und ohne Abrechnungslücke.

Was kostet die Heizkostenabrechnung in Ulm?

Die jährliche Abrechnungsgebühr liegt in der Regel zwischen 50 und 70 Euro netto je Wohneinheit, zuzüglich Gerätemiete (Funk-Heizkostenverteiler in der Regel 13 bis 20 Euro netto pro Gerät und Jahr). Sie erhalten ein Festpreisangebot je Liegenschaft.

Gilt in Baden-Württemberg etwas anderes als in Bayern?

Die Heizkostenverordnung gilt bundesweit, die Abrechnung läuft identisch. Unterschiede kann es bei landesrechtlichen Themen wie der Rauchwarnmelderpflicht geben – dazu beraten wir Sie gern für Ihr konkretes Objekt.

Unsere Leistungen

Jetzt Angebot anfordern →

Anrufen