Als Hausverwaltung tragen Sie die Verantwortung für fristgerechte, korrekte Heizkostenabrechnungen – oft über viele Liegenschaften hinweg. IX Company übernimmt die komplette Messdienstleistung: von der Erfassung der Verbrauchswerte über die Abrechnung nach der Heizkostenverordnung (HeizkostenV) bis zum Versand. So sparen Sie Zeit, vermeiden Widersprüche von Mietern und bleiben rechtssicher.
Heizkostenabrechnung nach HeizkostenV (HKVO)
Die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten ist gesetzlich vorgeschrieben. Wir rechnen nach den Vorgaben der HeizkostenV ab, berücksichtigen den korrekten Verteilerschlüssel (Grund- und Verbrauchskosten) und stellen sicher, dass die Abrechnung den Anforderungen an Form und Frist (§ 556 Abs. 3 BGB) genügt. Bei fehlerhafter oder verspäteter Abrechnung drohen Kürzungsrechte der Mieter – das vermeiden wir durch klare Abläufe und rechtzeitige Bereitstellung der Unterlagen.
Leistungen für Hausverwaltungen im Überblick
- Heizkostenabrechnung und Warmwasserkostenabrechnung nach HeizkostenV
- Betriebs- und Nebenkostenabrechnung (auf Wunsch)
- Funk-Heizkostenverteiler, Wärmemengenzähler und Wasserzähler – Miete, Montage, Eichung
- Unterjährige Verbrauchsinformation (UVI) für Mieter
- CO₂-Kostenaufteilung nach CO2KostAufG
- Rauchwarnmelder-Service nach DIN 14676
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Ablauf: von der Ablesung bis zur fertigen Abrechnung
Der Prozess ist für Sie als Verwaltung schlank gehalten:
- 1. Datenübernahme: Liegenschafts-, Nutzer- und Kostendaten – auch aus Altbeständen anderer Anbieter.
- 2. Ablesung: funkbasiert ohne Wohnungsbegehung, alternativ Walk-by.
- 3. Abrechnung: Erstellung nach HeizkostenV inkl. CO₂-Aufteilung und Verteilerschlüssel.
- 4. Versand & Belege: fertige Abrechnungen mit prüffähigen Belegen, digital oder per Post.
Funkablesung statt Wohnungsbegehung
Funkbasierte Messtechnik liest Heizkostenverteiler, Wärmemengen- und Wasserzähler automatisch aus. Das bedeutet für Ihre Hausverwaltung: keine Terminabstimmung mit Mietern, keine verpassten Ablesungen, keine Schätzungen. Die Daten stehen pünktlich für die Abrechnung bereit – Grundlage auch für die monatliche UVI.
Unterjährige Verbrauchsinformation (UVI)
Seit der Novelle der HeizkostenV müssen Mieter bei fernablesbaren Geräten monatlich über ihren Verbrauch informiert werden (§ 6a HeizkostenV) – sonst droht ein Kürzungsrecht von 3 %. Wir stellen die UVI automatisiert bereit – über das gewünschte Format und den vereinbarten Kanal. Sie als Verwaltung erfüllen damit die gesetzliche Pflicht ohne Mehraufwand. Details im UVI-Ratgeber.
CO₂-Kostenaufteilung übernehmen wir
Nach dem Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) sind die CO₂-Kosten zwischen Vermieter und Mieter nach einem Stufenmodell aufzuteilen. Wir berechnen die Aufteilung automatisch und weisen sie direkt in der Heizkostenabrechnung aus – mehr dazu im Bereich CO₂-Kostenaufteilung.
Bestände und Verträge nahtlos übernehmen
Ein Wechsel des Messdienstleisters ist unkompliziert: Wir übernehmen vorhandene Gerätebestände und laufende Verträge anderer Anbieter und führen die Abrechnung ohne Lücke weiter. So bündeln Sie Ihren gesamten Bestand bei einem Ansprechpartner.
Bundesweit – mit Schwerpunkt Bayern und Schwaben
Dank funkbasierter Technik betreuen wir Hausverwaltungen bundesweit. Ein regionaler Schwerpunkt liegt in Bayern und Schwaben – darunter Günzburg, Burgau, Augsburg, Ulm und München. Auch in Baden-Württemberg sind wir aktiv.
Häufige Fragen zur Heizkostenabrechnung für Hausverwaltungen
Was kostet die Heizkostenabrechnung?
Die jährliche Abrechnungsgebühr liegt in der Regel zwischen 50 und 70 Euro netto je Wohneinheit, zuzüglich Gerätemiete (Funk-Heizkostenverteiler in der Regel 13 bis 20 Euro netto pro Gerät und Jahr). Sie erhalten ein Festpreisangebot je Liegenschaft. Details: Was kostet eine Heizkostenabrechnung?
Wie oft wird abgerechnet?
In der Regel einmal jährlich für den Abrechnungszeitraum; zusätzlich erhalten Mieter bei fernablesbaren Geräten monatliche Verbrauchsinformationen (UVI).
Wie erfolgt die Funkablesung?
Vollautomatisch per Funk – ohne Wohnungsbegehung und ohne Terminabstimmung mit den Mietern.
Übernehmen Sie bestehende Gerätebestände?
Ja, wir übernehmen Bestände und Verträge anderer Messdienstleister und führen die Abrechnung nahtlos weiter.
Rechnen Sie auch die CO₂-Kosten auf?
Ja, nach dem Stufenmodell des CO2KostAufG – automatisch in der Heizkostenabrechnung.