Wärmemengenzähler Eichfrist

Eichfristen von Wärmemengenzählern sicher einhalten – mit Fristenüberwachung, rechtzeitigem Austausch und fernablesbarer Technik.

Eichfrist von Wärmemengenzählern

Wärmemengenzähler (WMZ) unterliegen einer Eichgültigkeit von in der Regel 6 Jahren. Nach Ablauf müssen sie ausgetauscht oder nachgeeicht werden, damit die erfassten Werte eichrechtlich verwendbar bleiben.

Fristenüberwachung für den ganzen Bestand

Wir dokumentieren die Eichfristen aller Geräte und planen den Austausch rechtzeitig – so vermeiden Sie Eichlücken und angreifbare Abrechnungen.

Funkablesung und UVI

Fernablesbare Wärmemengenzähler liefern die Verbrauchswerte automatisch – Grundlage für die Abrechnung und die monatliche Verbrauchsinformation.

Austausch koordiniert und dokumentiert

Lieferung, Montage und Dokumentation übernehmen wir koordiniert, bundesweit mit Schwerpunkt Bayern und Schwaben.

Häufige Fragen

Wie lange ist ein Wärmemengenzähler geeicht?

In der Regel 6 Jahre; danach Austausch oder Nacheichung.

Was passiert bei Überschreitung der Eichfrist?

Die Messwerte sind eichrechtlich nicht mehr verwendbar und in der Abrechnung angreifbar.

Übernehmen Sie die Fristenüberwachung?

Ja, wir überwachen die Eichfristen und tauschen rechtzeitig aus.

Passende Leistungen

Jetzt unverbindlich Angebot anfordern →

Anrufen