Für Wohnungsbaugesellschaften und Genossenschaften entscheidet nicht die einzelne Abrechnung, sondern der Prozess dahinter: Wie zuverlässig kommen die Verbrauchsdaten aus hunderten Einheiten zusammen? Wie viele Rückfragen erzeugt die Jahresabrechnung im Mieterservice? Und wer kümmert sich darum, dass Eichfristen, UVI-Pflicht und CO₂-Aufteilung in jeder Liegenschaft stimmen? IX Company liefert genau diesen Prozess – standardisiert, funkbasiert und mit direktem Draht statt Warteschleife.
Warum Wohnungsunternehmen den Messdienst wechseln
- Planbare Termine statt Abrechnungsstau: Funkablesung liefert die Werte pünktlich und vollständig – ohne Begehungstermine, ohne Schätzungen, ohne Nachablesungen.
- Weniger Mieteranfragen: Nachvollziehbare Abrechnungen und die monatliche Verbrauchsinformation (UVI) nehmen den klassischen „Warum so viel?"-Anrufen die Grundlage.
- Ein Ansprechpartner: Bei uns betreut ein festes Team Ihren Bestand – Entscheidungen fallen schnell, Sonderfälle werden gelöst statt eskaliert.
- Faire Konditionen im Mietmodell: Geräte inklusive Montage, Eichfristen-Management und Austausch – ohne Investitionsspitzen im Wirtschaftsplan.
Leistungen für Ihr Portfolio
- Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung nach HeizkostenV für alle Liegenschaften
- Betriebs- und Nebenkostenabrechnung (auf Wunsch)
- Funk-Heizkostenverteiler, Wärme- und Wasserzähler im Mietmodell – Montage, Eichung, Wechsel inklusive
- Unterjährige Verbrauchsinformation (UVI) nach § 6a HeizkostenV – automatisiert für alle Einheiten
- CO₂-Kostenaufteilung nach CO2KostAufG, direkt in der Abrechnung
- Rauchwarnmelder-Service nach DIN 14676 im gleichen Vertragsverhältnis
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Portfolio-Umrüstung: die Frist Ende 2026 im Blick
Die Heizkostenverordnung verlangt, dass vorhandene, nicht fernablesbare Messtechnik bis zum 31.12.2026 nachgerüstet oder ersetzt wird. Für größere Bestände heißt das: jetzt planen, gestaffelt umrüsten, Doppelkosten vermeiden. Wir erstellen einen Umrüstfahrplan je Liegenschaft, montieren die Funkmesstechnik und übernehmen dabei auf Wunsch die Bestände Ihres bisherigen Anbieters – die Abrechnung läuft ohne Unterbrechung weiter.
Datenqualität, auf die sich Ihr Rechnungswesen verlassen kann
Monatliche Funkdaten bedeuten: Lücken und Ausreißer fallen sofort auf, nicht erst zum Jahresende. Gerätestörungen werden erkannt, bevor sie eine Abrechnung gefährden. Ihre Nutzer- und Kostendaten übernehmen wir strukturiert aus Ihren Systemen – beim Onboarding genauso wie bei jedem Nutzerwechsel über unser Meldeportal.
Für wen wir arbeiten
Wir betreuen kommunale und private Wohnungsunternehmen, Genossenschaften und Bestandshalter – bundesweit dank Funktechnik, mit regionalem Schwerpunkt in Bayern und Schwaben (Günzburg, Burgau, Augsburg, Ulm, München). Auch gemischte Bestände mit WEG-Objekten oder verwalteten Liegenschaften bilden wir sauber ab.
Häufige Fragen von Wohnungsunternehmen
Was kostet die Heizkostenabrechnung?
Die jährliche Abrechnungsgebühr liegt in der Regel zwischen 50 und 70 Euro netto je Wohneinheit, zuzüglich Gerätemiete (Funk-Heizkostenverteiler in der Regel 13 bis 20 Euro netto pro Gerät und Jahr). Sie erhalten ein Festpreisangebot je Liegenschaft. Details: Was kostet eine Heizkostenabrechnung?
Können Sie ein ganzes Portfolio übernehmen?
Ja – liegenschaftsweise oder als Gesamtbestand. Gerätebestände und laufende Verträge anderer Messdienstleister führen wir nahtlos weiter.
Wie läuft die Umrüstung auf fernablesbare Geräte?
Gestaffelt nach Fahrplan: Gerätetausch im Mietmodell, Montage durch uns, Eichfristen- und Wechselmanagement inklusive – rechtzeitig vor der Frist Ende 2026.
Wie wird die UVI für hunderte Einheiten erfüllt?
Vollautomatisch: digital über das Portal, per Post für alle übrigen. Ihr Team muss dafür keine Daten anfassen.
Was ist mit den CO₂-Kosten?
Die Aufteilung nach dem Stufenmodell des CO2KostAufG berechnen wir automatisch und weisen sie in jeder Abrechnung aus.