Rauchwarnmelderpflicht nach BayBO
Die Bayerische Bauordnung schreibt Rauchwarnmelder in Schlaf- und Kinderzimmern sowie Fluren, die als Rettungsweg dienen, vor – für Neu- und Bestandsbauten.
Wer ist verantwortlich?
Für den Einbau ist der Eigentümer verantwortlich. Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft (Wartung) obliegt – je nach Vereinbarung – Eigentümer oder Mieter; viele Eigentümer übertragen die Wartung an einen Dienstleister.
Wartung nach DIN 14676
Die jährliche Funktionsprüfung erfolgt nach DIN 14676 – auf Wunsch funkbasiert per Ferninspektion ohne Wohnungsbegehung.
Häufige Fragen
Sind Rauchwarnmelder in Bayern Pflicht?
Ja, nach der Bayerischen Bauordnung in Schlaf-, Kinderzimmern und Rettungswegfluren.
Wer muss warten?
Die Betriebsbereitschaft ist sicherzustellen; viele Eigentümer beauftragen dafür einen Dienstleister.
Quellen
- Art. 46 Bayerische Bauordnung (BayBO) – Rauchwarnmelderpflicht (gesetze-bayern.de)