Rauchwarnmelderpflicht in Bayern

In Bayern sind Rauchwarnmelder in Wohnungen Pflicht. Wir erklären Einbau, Wartung und Verantwortlichkeiten.

Stand: 13.07.2026 · Geprüft von IX Company GmbH, Messdienstleister aus Burgau

Rauchwarnmelderpflicht nach BayBO

Die Bayerische Bauordnung schreibt Rauchwarnmelder in Schlaf- und Kinderzimmern sowie Fluren, die als Rettungsweg dienen, vor – für Neu- und Bestandsbauten.

Wer ist verantwortlich?

Für den Einbau ist der Eigentümer verantwortlich. Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft (Wartung) obliegt – je nach Vereinbarung – Eigentümer oder Mieter; viele Eigentümer übertragen die Wartung an einen Dienstleister.

Wartung nach DIN 14676

Die jährliche Funktionsprüfung erfolgt nach DIN 14676 – auf Wunsch funkbasiert per Ferninspektion ohne Wohnungsbegehung.

Häufige Fragen

Sind Rauchwarnmelder in Bayern Pflicht?

Ja, nach der Bayerischen Bauordnung in Schlaf-, Kinderzimmern und Rettungswegfluren.

Wer muss warten?

Die Betriebsbereitschaft ist sicherzustellen; viele Eigentümer beauftragen dafür einen Dienstleister.

Quellen

Weiterführend

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