Nicht jede Heizung lässt sich mit Heizkostenverteilern am Heizkörper erfassen. Wo Wärme über Flächen oder zentrale Übergabepunkte in die Wohnung kommt, ist der Wärmemengenzähler (auch: Wärmezähler) das Messgerät der Wahl: Er misst physikalisch exakt, wie viel Wärmeenergie eine Einheit tatsächlich bezogen hat – in Kilowattstunden, nicht in Verhältniswerten. Das Ergebnis ist eine verursachungsgerechte Wärmekostenverteilung, die Mieter nachvollziehen können und die den Anforderungen der HeizkostenV entspricht.
Wann Wärmemengenzähler statt Heizkostenverteiler?
Heizkostenverteiler sitzen am Heizkörper – bei Fußboden- und anderen Flächenheizungen gibt es diesen Messpunkt nicht. Typische Einsatzfälle für Wärmemengenzähler sind daher:
- Fußboden- und Flächenheizungen: Die Wärmemenge wird direkt im Heizkreis der Wohnung gemessen.
- Wohnungs-/Übergabestationen: Ein Zähler je Einheit erfasst den gesamten Wärmebezug.
- Gemischte Systeme: etwa Heizkörper plus Fußbodenheizung – hier kombinieren wir Funk-Heizkostenverteiler und Wärmezähler sinnvoll.
- Abgrenzung von Gebäudeteilen: z. B. Gewerbeeinheiten oder Anbauten mit eigenem Heizkreis.
Welche Lösung in Ihrem Objekt die richtige ist, klären wir gern vorab – fordern Sie eine unverbindliche Beratung an.
Bauformen: Kompaktzähler, Messkapsel, Unterputz
Je nach Installation kommen unterschiedliche Bauformen zum Einsatz: klassische Kompaktzähler im Heizkreis, Messkapsel-Varianten für vorhandene Anschlussstücke oder Lösungen für den Unterputz-Einbau. Gerade Messkapsel-Systeme machen den späteren Wechsel schnell und sauber – ein Vorteil über die gesamte Laufzeit. Unsere Monteure wählen die passende Variante für Ihre Anlage aus und montieren fachgerecht.
Eichfrist 6 Jahre – wir managen sie für Sie
Wärmemengenzähler sind eichpflichtig, die Eichfrist beträgt 6 Jahre. Im Mietmodell überwachen wir jede Frist in Ihrem Bestand, planen den Austausch rechtzeitig und führen ihn koordiniert durch – inklusive Dokumentation. So vermeiden Sie formale Angriffsflächen in Ihren Abrechnungen, ohne selbst Listen führen zu müssen. Hintergründe finden Sie auf der Seite Wärmemengenzähler-Eichfrist.
Funkauslesung und monatliche Verbrauchsdaten
Unsere Wärmemengenzähler werden per Funk ausgelesen – ohne Wohnungsbegehung und ohne Termin. Damit erfüllen Sie zugleich die Vorgaben der HeizkostenV-Novelle: Neu installierte Geräte müssen fernablesbar sein, und bei fernablesbaren Geräten erhalten Bewohner die monatliche unterjährige Verbrauchsinformation (UVI) nach § 6a HeizkostenV – bei uns automatisiert und ohne Mehraufwand für Ihre Verwaltung.
Für wen lohnen sich Wärmemengenzähler?
- Hausverwaltungen: Ein Anbieter für Zähler, Eichfristen, Ablesung und Heizkostenabrechnung – auch bei gemischten Beständen mit Heizkörpern und Flächenheizung.
- Wohnungsunternehmen: Neubauten mit Fußbodenheizung von Anfang an messtechnisch sauber aufsetzen – fernablesbar und interoperabel.
- WEG: Kilowattstunden-genaue Messwerte statt Schätzschlüssel – das schafft Akzeptanz für die Jahresabrechnung.
- Private Eigentümer: Verbrauchsgerechte Abrechnung auch im kleinen Mehrfamilienhaus, ohne eigenes Technik- und Fristenmanagement.
Häufige Fragen zu Wärmemengenzählern
Wann brauche ich einen Wärmemengenzähler statt Heizkostenverteilern?
Bei Fußboden- und Flächenheizungen, Wohnungsstationen oder wenn der Wärmebezug einer Einheit zentral im Heizkreis erfasst werden soll.
Wie lange ist ein Wärmemengenzähler geeicht?
6 Jahre. Wir überwachen die Eichfristen und tauschen rechtzeitig aus.
Gibt es Varianten für beengte Einbausituationen?
Ja – neben Kompaktzählern auch Messkapsel-Varianten für vorhandene Anschlussstücke und Lösungen für den Unterputz-Einbau.
Können Wärmemengenzähler per Funk abgelesen werden?
Ja, ohne Wohnungsbegehung. Die Funkdaten sind zugleich die Basis für die monatliche UVI nach § 6a HeizkostenV.
Kann ich Wärmemengenzähler mieten?
Ja, Miete inklusive Montage, Eichfristen-Management und Wechsel; auf Wunsch auch Kauf.