Wärmemengenzähler für exakte Wärmekosten

Wärmezähler messen die tatsächlich bezogene Wärmemenge je Wohnung – ideal bei Fußbodenheizung und Wohnungsstationen. Im Mietmodell mit Funkauslesung und Eichfristen-Management inklusive.

Nicht jede Heizung lässt sich mit Heizkostenverteilern am Heizkörper erfassen. Wo Wärme über Flächen oder zentrale Übergabepunkte in die Wohnung kommt, ist der Wärmemengenzähler (auch: Wärmezähler) das Messgerät der Wahl: Er misst physikalisch exakt, wie viel Wärmeenergie eine Einheit tatsächlich bezogen hat – in Kilowattstunden, nicht in Verhältniswerten. Das Ergebnis ist eine verursachungsgerechte Wärmekostenverteilung, die Mieter nachvollziehen können und die den Anforderungen der HeizkostenV entspricht.

Wann Wärmemengenzähler statt Heizkostenverteiler?

Heizkostenverteiler sitzen am Heizkörper – bei Fußboden- und anderen Flächenheizungen gibt es diesen Messpunkt nicht. Typische Einsatzfälle für Wärmemengenzähler sind daher:

  • Fußboden- und Flächenheizungen: Die Wärmemenge wird direkt im Heizkreis der Wohnung gemessen.
  • Wohnungs-/Übergabestationen: Ein Zähler je Einheit erfasst den gesamten Wärmebezug.
  • Gemischte Systeme: etwa Heizkörper plus Fußbodenheizung – hier kombinieren wir Funk-Heizkostenverteiler und Wärmezähler sinnvoll.
  • Abgrenzung von Gebäudeteilen: z. B. Gewerbeeinheiten oder Anbauten mit eigenem Heizkreis.

Welche Lösung in Ihrem Objekt die richtige ist, klären wir gern vorab – fordern Sie eine unverbindliche Beratung an.

Bauformen: Kompaktzähler, Messkapsel, Unterputz

Je nach Installation kommen unterschiedliche Bauformen zum Einsatz: klassische Kompaktzähler im Heizkreis, Messkapsel-Varianten für vorhandene Anschlussstücke oder Lösungen für den Unterputz-Einbau. Gerade Messkapsel-Systeme machen den späteren Wechsel schnell und sauber – ein Vorteil über die gesamte Laufzeit. Unsere Monteure wählen die passende Variante für Ihre Anlage aus und montieren fachgerecht.

Eichfrist 6 Jahre – wir managen sie für Sie

Wärmemengenzähler sind eichpflichtig, die Eichfrist beträgt 6 Jahre. Im Mietmodell überwachen wir jede Frist in Ihrem Bestand, planen den Austausch rechtzeitig und führen ihn koordiniert durch – inklusive Dokumentation. So vermeiden Sie formale Angriffsflächen in Ihren Abrechnungen, ohne selbst Listen führen zu müssen. Hintergründe finden Sie auf der Seite Wärmemengenzähler-Eichfrist.

Funkauslesung und monatliche Verbrauchsdaten

Unsere Wärmemengenzähler werden per Funk ausgelesen – ohne Wohnungsbegehung und ohne Termin. Damit erfüllen Sie zugleich die Vorgaben der HeizkostenV-Novelle: Neu installierte Geräte müssen fernablesbar sein, und bei fernablesbaren Geräten erhalten Bewohner die monatliche unterjährige Verbrauchsinformation (UVI) nach § 6a HeizkostenV – bei uns automatisiert und ohne Mehraufwand für Ihre Verwaltung.

Für wen lohnen sich Wärmemengenzähler?

  • Hausverwaltungen: Ein Anbieter für Zähler, Eichfristen, Ablesung und Heizkostenabrechnung – auch bei gemischten Beständen mit Heizkörpern und Flächenheizung.
  • Wohnungsunternehmen: Neubauten mit Fußbodenheizung von Anfang an messtechnisch sauber aufsetzen – fernablesbar und interoperabel.
  • WEG: Kilowattstunden-genaue Messwerte statt Schätzschlüssel – das schafft Akzeptanz für die Jahresabrechnung.
  • Private Eigentümer: Verbrauchsgerechte Abrechnung auch im kleinen Mehrfamilienhaus, ohne eigenes Technik- und Fristenmanagement.

Häufige Fragen zu Wärmemengenzählern

Wann brauche ich einen Wärmemengenzähler statt Heizkostenverteilern?

Bei Fußboden- und Flächenheizungen, Wohnungsstationen oder wenn der Wärmebezug einer Einheit zentral im Heizkreis erfasst werden soll.

Wie lange ist ein Wärmemengenzähler geeicht?

6 Jahre. Wir überwachen die Eichfristen und tauschen rechtzeitig aus.

Gibt es Varianten für beengte Einbausituationen?

Ja – neben Kompaktzählern auch Messkapsel-Varianten für vorhandene Anschlussstücke und Lösungen für den Unterputz-Einbau.

Können Wärmemengenzähler per Funk abgelesen werden?

Ja, ohne Wohnungsbegehung. Die Funkdaten sind zugleich die Basis für die monatliche UVI nach § 6a HeizkostenV.

Kann ich Wärmemengenzähler mieten?

Ja, Miete inklusive Montage, Eichfristen-Management und Wechsel; auf Wunsch auch Kauf.

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