Das 15-%-Kürzungsrecht
Wird entgegen der HeizkostenV nicht verbrauchsabhängig abgerechnet, hat der Mieter das Recht, den auf ihn entfallenden Abrechnungsbetrag um 15 % zu kürzen (§ 12 HeizkostenV).
Häufige Ursachen
Fehlende oder defekte Geräte, nicht fernablesbare Bestandszähler oder verpasste Ablesungen führen zu Schätzungen oder fehlerhaften Abrechnungen.
So beugen Sie vor
Mit fernablesbarer Messtechnik und einem Dienstleister, der Eichfristen und Ablesungen überwacht, vermeiden Sie Lücken und Kürzungen.
Häufige Fragen
Wie hoch ist das Kürzungsrecht?
15 % des auf den Mieter entfallenden Betrags (§ 12 HeizkostenV).
Wie vermeide ich Kürzungen?
Durch lückenlose, fernablesbare Verbrauchserfassung und Fristenüberwachung.
Quellen
- § 12 HeizkostenV – Kürzungsrecht bei fehlender Verbrauchserfassung (gesetze-im-internet.de)