Fehlende Verbrauchserfassung – was nun?

Ohne verbrauchsabhängige Erfassung drohen Kürzungsrechte der Mieter. So vermeiden Vermieter das.

Stand: 13.07.2026 · Geprüft von IX Company GmbH, Messdienstleister aus Burgau

Das 15-%-Kürzungsrecht

Wird entgegen der HeizkostenV nicht verbrauchsabhängig abgerechnet, hat der Mieter das Recht, den auf ihn entfallenden Abrechnungsbetrag um 15 % zu kürzen (§ 12 HeizkostenV).

Häufige Ursachen

Fehlende oder defekte Geräte, nicht fernablesbare Bestandszähler oder verpasste Ablesungen führen zu Schätzungen oder fehlerhaften Abrechnungen.

So beugen Sie vor

Mit fernablesbarer Messtechnik und einem Dienstleister, der Eichfristen und Ablesungen überwacht, vermeiden Sie Lücken und Kürzungen.

Häufige Fragen

Wie hoch ist das Kürzungsrecht?

15 % des auf den Mieter entfallenden Betrags (§ 12 HeizkostenV).

Wie vermeide ich Kürzungen?

Durch lückenlose, fernablesbare Verbrauchserfassung und Fristenüberwachung.

Quellen

Weiterführend

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